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VERHALTENSKODEX SEXUELLE INTEGRITÄT

Grundsätzliches

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In der KITAMU sollen sich die betreuten Kinder jederzeit sicher fühlen. Um dies sicherzustellen und die Haltung der KITAMU für alle Mitarbeitenden und Eltern transparent zu machen, führt die KITAMU die nachfolgenden Verhaltensregeln ein. Jeder Mitarbeiter wird aufgefordert, sich mit diesem Kodex vertraut zu machen und ein Doppel davon zu unterzeichnen. Damit sollen in erster Linie die betreuten Kinder, aber auch die Mitarbeitenden geschützt werden. 

 

1. Position der KITAMU und der Mitarbeitenden

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In der KITAMU werden Handlungen gegen die sexuelle Integrität der Kinder durch Mitarbeitende sowie unter den Kindern selber nicht toleriert

 

Die Mitarbeitenden der KITAMU wissen Bescheid über die Problematik von Grenzverletzungen und sexueller Ausbeutung von Kindern und unternehmen alles, um solche zu verhindern. Die Mitarbeitenden kennen die relevanten Artikel des Schweizerischen Strafgesetzbuches (insbesondere Art. 187 und 188 StGB; vgl. Anhang 1). Sie sind sich zudem bewusst, dass das Herunterladen, Produzieren und Weiterleiten/Verkaufen kinderpornographischen Materials Straftatbestände darstellen und rechtliche Konsequenzen haben – auch wenn dies ausserhalb der KITAMU geschieht und ebenfalls dann, wenn andere als die ihnen anvertrauten Kinder davon betroffen sind.

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Sind sexuelle Übergriffe geschehen, informieren die Mitarbeitenden unverzüglich die Betriebs- und die Unternehmensleitung, welche die nötigen Schritte zur Verhinderung weiterer Übergriffe übernimmt und Hilfsmassnahmen für das betroffene Kind einleitet. Der betroffene Mitarbeiter wird in dieser Phase noch nicht direkt auf die Verfehlung angesprochen.

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Die Mitarbeitenden sind sich bewusst, dass bei Zuwiderhandeln gegen die Gesetze und gegen diese Verpflichtungserklärung strafrechtliche und/oder arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden.

 

2. Haltung der Mitarbeitenden

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Die Mitarbeitenden der KITAMU sind dem Schutz und dem Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kinder verpflichtet. Die Mitarbeitenden wahren jederzeit die situationsbezogen angemessene körperliche Distanz zu den Kindern und verletzten deren Intimsphäre sowie sexuelle Integrität zu keinem Zeitpunkt. Die Verantwortung für die Abwägung der richtigen Dosierung von Nähe/Distanz liegt immer beim Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden halten auch dann die nötige Distanz ein, wenn Impulse allenfalls von Kindern ausgehen.

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In Situationen, die Körperkontakt und körperliche Hilfestellungen erfordern, gelten spezielle Regeln.

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Private Beziehungen zwischen Kindern und Mitarbeitenden sind Kontakte ausserhalb des Arbeitsauftrages und mit einer professionellen Grundhaltung unvereinbar. Den Mitarbeiter/innen der KITAMU ist es erlaubt - sofern die Betriebsleitung vorab darüber informiert wird -Kinder aus der KITAMU ausserhalb der regulären Arbeitszeiten zu „babysitten“, sofern diese Tätigkeit sich nicht negativ auf die Arbeit in der KITAMU auswirkt. Dabei gelten die internen Regeln der KITAMU analog.

 

3. Handeln bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe / bei sexuellen Übergriffen

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Im Falle eines Verdachts auf einen sexuellen Übergriff oder bei Kenntnisnahme eines effektiv entstandenen sexuellen Übergriffs ist zwingend sofortdie Betriebsleitung zu informieren. Ist die Betriebsleitung selber involviert und/oder reagiert diese nicht auf die Meldung, ist die Unternehmensleitung der KITAMU und falls diese ebenfalls nicht reagiert, die Aufsichtsbehörde zu informieren.

 

Erhalten Mitarbeitende Kenntnisse von sexuellem Fehlverhalten gegenüber Kindern oder zwischen Kindern, leiten sie diese Informationen an die Betriebsleitung weiter. Das gleiche gilt auch in Verdachtssituationen und unabhängig davon, ob die Täterschaft zu den Mitarbeitenden gehört, ein anderes Kind ist, eine Person aus dem Umfeld des Kindes oder allenfalls eine unbekannte Person.

 

Grundsätzlich obliegt es der Betriebsleitung der KITAMU, Kontakte zu Fachstellen und Behörden herzustellen und die weiteren Schritte zu planen.

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Das direkte Ansprechen des Problems mit den angeschuldigten Personen wird genauso vermieden wie das direkte Ansprechen des als Opfer bezeichneten Kindes.

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Äussert sich ein Opfer direkt bei einem Mitarbeitenden, wird dem Kind erklärt, dass der Mitarbeitende die Informationen an die Betriebsleitung der KITAMU weiterleiten muss.

 

4. Verhaltensregeln in der täglichen Arbeit

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Grundsatz: Nähe und Distanz

Der Entscheid über die ausgewogene Nähe bzw. Distanz zwischen Kind und Mitarbeitenden liegt immer beim Mitarbeitenden. Neben diesem Grundsatz gelten für alle Mitarbeitenden die nachfolgenden Leitlinien:

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Berührungen

Die KITAMU legt grossen Wert auf einen natürlichen und herzlichen Umgang mit den Kindern. Das Berühren und Trösten von Kindern ist selbstverständlich, wenn die Kinder dieses Bedürfnis verbal oder auch non-verbal äussern.

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Sitzen auf dem Schoss

Die Mitarbeitenden fordern die Kinder grundsätzlich nicht aus eigenem Interesse auf, sich auf ihren Schoss zu setzen. Die Kinder dürfen auf dem Schoss, wenn sie das Bedürfnis danach äussern oder zeigen. Auch beim Trösten sollte der Impuls für das auf den Schoss nehmen vom Kind kommen.

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Küssen von Kindern

Den Mitarbeitenden ist das auf den Mund-Küssen von Kindern untersagt. Die Mitarbeitenden kommunizieren den Kindern, dass sie nicht von ihnen geküsst werden möchten und treffen geeignete Massnahmen, um einen Kuss durch ein Kind zu vermeiden. Lässt es sich ein Kuss nicht vermeiden, muss klar sichtbar sein, dass der Kuss ausschliesslich vom Kind ausgegangen ist. Zur Vermeidung eines Kusses muss ein natürliches Mass gewahrt werden. Wir sprechen Abweichungen von der Regel im Team an. Alle Handlungen mit einem sexuellen Charakter (Berühren von Brust und Genitalien von Kindern, ausser beim Wickeln, s.u.) sind wie eine sexualisierte Sprache untersagt.

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Einzelbetreuung

Betreut ein Mitarbeitender ein einzelnes Kind, geschieht dies immer in Absprache mit weiteren Mitarbeitenden. Der Gruppenleitung obliegt die Kontrolle, ob die Verhaltensregeln eingehalten werden.

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Frühdienst / Spätdienst

Es kann vorkommen, dass Früh- oder Spätdienste von einem Mitarbeitenden allein geleistet werden. Die Türen zu den Gruppenzimmern bleiben offen. Die Leitung ist informiert.

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Wickeln

Die Kinder werden nur von einer Bezugsperson gewickelt (keine Schnuppernden). Die Türe zum Wickelraum bleibt immer geöffnet. Wickelt ein Mitarbeitender ein Kind, während er/sie alleine im Raum ist, informiert er/sie vorgängig einen anderen Mitarbeitenden. Das Eincremen im Intimbereich gehört zum Wickeln, wenn dies nötig ist.

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Gang aufs WC

Das Kind wird nur begleitet, wenn es Hilfe benötigt. 

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Fiebermessen

Fieber wird ausschliesslich im Ohr gemessen. 

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Mittagsschlaf

Beim Einschlafen der Kinder ist ein Mitarbeitender im Schlafzimmer anwesend. Der Mitarbeitende im Schlafzimmer kann jederzeit von einem anderen Mitarbeitenden spontan überprüft werden. Die Gruppen etablieren spontane Stichproben, um sicherzustellen, dass keine unüberprüften Zeiten im Schlafzimmer entsteht. Das Kind wird nur am Kopf, Brust, Bauch, Rücken oder Hand berührt und auch nur, wenn es seiner Beruhigung/Regulierung dient oder es dies ausdrücklich wünscht. Die Eltern sind darüber informiert. Das Babyphone im Schlafzimmer ist jederzeit eingeschaltet, der Sender steht im Esszimmer.

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Baden

Wird im Sommer gebadet oder gespielt, tragen die Kinder Badekleider oder (Bade-)-Windeln. Muss sich ein Kind in der Öffentlichkeit ausziehen, sind die Mitarbeitenden um einen ausreichenden Sichtschutz besorgt. Die Kinder werden nur in Ausnahmefällen im Haus geduscht – nach Absprache mit der Betriebsleitung und evtl. auch mit den Eltern und in Anwesenheit einer zweiten Person. Das Duschen muss begründet sein.

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„Dökterle“ / Entdecken des eigenen Körpers

Das Entdecken des eigenen Körpers gehört zur normalen Entwicklung eines Kindes. Das Spiel wird zugelassen und soll an einem dafür bestimmten, geschützten Ort stattfinden, ohne dass sich die Kinder weggeschickt fühlen. Es ist ein Spiel zwischen Kindern. Erwachsene nehmen nicht teil an den kindlichen Handlungen. Das Spiel wird unauffällig beobachtet. Es wird nur eingegriffen, wenn ein Machtgefälle oder eine Verletzungsgefahr durch Fremdkörper (Gegenstände) oder die kindlichen Handlungen entsteht. Die Kinder sollen in etwa dem gleichen Alter sein. Wenn ein Kind in diese Phase kommt, werden dessen Eltern darauf angesprochen, um einen offenen, natürlichen und professionellen Umgang mit diesem Thema gewährleisten zu können.

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Sprache

Die Geschlechtsteile werden durch Mitarbeitenden anatomisch korrekt und einheitlich benannt. 

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Aufklärung

Es ist nicht Aufgabe der Mitarbeitenden der KITAMU, Kinder aufzuklären. Stellen die Kinder konkrete Fragen, werden diese jedoch altersgerecht beantwortet und die Eltern anschliessend informiert.

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Verabreichen von Medikamenten

Wenn Kinder Medikamente benötigen, füllen die Eltern das interne Medikamenten-Blatt aus. Medikamente verabreichen dürfen nur die Gruppenleiterinnen. Zäpfchen werden in der KITAMU nur in Ausnahmefällen durch eine Gruppenleiterin verabreicht.

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Fotografieren

Von den Kindern werden für kitainterne Zwecke regelmässig Fotos gemacht und Videos aufgenommen (z.B. Dokumentation von Unterlagen). Es werden unter keinen Umständen Nacktfotos der Kinder gemacht. Es werden keine Fotos mit privaten Geräten gemacht und ausschliesslich die Foto-Kamera bzw. das Smartphone der KITAMU benutzt. Die Eltern sind über den Verwendungszweck orientiert und unterzeichnen die Erlaubnis mit dem Betreuungsvertrag. Eltern haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Erlaubnis zu widerrufen (Opting-Out).

 

Jeder Mitarbeitende sowie die Leitung der KITAMU bestätigt schriftlich, dass er / sie

  • noch nie sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen vorgenommen hat und dies nie machen wird;

  • keine pädosexuellen Neigungen hat;

  • keine Vorstrafen aufgrund von Taten mit sexuellem Hintergrund hat;

  • in kein laufendes Strafverfahren betreffend Taten mit sexuellem Hintergrund involviert ist;

  • die dargelegten Grundsätze teilt und sich verpflichtet, diese Grundsätze einzuhalten.

  • sich verpflichtet, bei Kenntnis oder Verdacht sexueller Verfehlungen gegenüber Kindern, welche in der KITAMU betreut werden, die Betriebsleitung sofort zu informieren.

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Die Unternehmensleitung, 3. April 2019

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