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BETREUUNGSGUTSCHEINE - WIE FUNKTIONIERT'S?

Das neue System.
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Die Eltern erhalten direkt von der Wohnsitzgemeinde einen einkommensabhängigen Gutschein, den sie bei der Kindertagesstätte ihrer Wahl einlösen können. Der Gutschein vergünstigt so die Betreuungskosten in der KITAMU um maximal CHF 100 pro Tag. 

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Der Zeitplan.

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Das System ist seit Sommer 2019 in Kraft. Die Gemeinden entscheiden selbständig, wann sie sich dem neuen System anschliessen wollen. Aarwangen plant die Einführung per 01.08.2021, umliegende Gemeinden teilweise auch schon früher. 

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Die KITAMU nimmt seit 01.08.2020 Betreuungsgutscheine entgegen.

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Was ist zu tun?

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Melden Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde schriftlich Ihren Bedarf für Betreuungsgutscheine. In der Regel müssen Sie mindestens die folgenden Unterlagen beilegen:

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  • Vertrag mit der KITAMU

  • Steuererklärung(en) oder -veranlagung(en) des Vorjahres; bei Quellensteuer: Zinsabschlüsse per Ende Vorjahr;

  • Lohnausweis(e) Vorjahr;

  • Nachweis(e) des Erwerbspensums (oder RAV-Bestätigung Ihrer Vermittelbarkeit / Fachstellenbestätigung / Ausbildungsnachweis);

  • bei selbständigem Erwerb: Geschäftsberichte der letzten drei Jahre;

  • bei Einkommensverschlechterung: Lohnbelege, evtl. Unterstützungsnachweise;

  • bei gesundheitlicher Einschränkung der Eltern das entsprechende Fachstellenformular.
     

Den Betreuungsgutschein reichen Sie dann bei der KITAMU ein. Wir ziehen den entsprechenden Betrag von Ihrer Monatspauschale ab und lassen uns den Gutscheinbetrag direkt von Ihrer Wohnsitzgemeinde auszahlen.

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Weitere Infos zur Anmeldung

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