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  • Dienslteistungen für Kinder - Kita Aarwangen KITAMU

    KITAMU bietet Dienslteistungen für Kinder ✓ Wir betreuen Kinder im Vorschulalter und fördern Kinder altersentsprechend ✓ KITAMU Aarwangen LEITBILD - Kinderbetreuung KITAMU bietet Dienstleistungen für Kinder Leitsätze des Dienstleistungsbetriebs KITAMU KITAMU ist ein privatrechtlich organisierter Dienstleistungsbetrieb. Die Grundlagen der Unternehmensführung liegen in den Statuten, der internen Betriebsordnung und weiteren Grundlagen und Weisungen, welche von der Gesellschafterversammlung/Geschäftsführung in enger Abstimmung mit der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden, sowie den anwendbaren Gesetzen und Verordnungen von Bund, Kanton und Standortgemeinde. KITAMU versteht sich als familienergänzender und -unterstützender Dienstleistungsbetrieb. Das Betreuungsangebot ist für die Kinder altersentsprechend gestaltet. Dabei sollen die Kinder nicht bloss pädagogisch wertvolle Erfahrungen sammeln können, Ziel ist auch, die kleinen Besucher ihren motorischen, sprachlichen und intellektuellen Fähigkeiten altersentsprechend zu fördern. Damit bietet die KITAMU nicht bloss für die Eltern, sondern auch für Kinder wertvolle Dienstleistungen. KITAMU strebt eine gute Vernetzung mit der Einwohnergemeinde Aarwangen und familien- und kinderorientierten Institutionen inner- und ausserhalb der Gemeinde Aarwangen an. KITAMU bietet ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot für Kinder ab 3 Monaten bis zum Schuleintritt. KITAMU bietet jungen Menschen ein attraktives Arbeitsumfeld und fördert die Aus- und Weiterbildung in der Kinderbetreuung. Leitsätze im Umgang mit den Kindern Wir bieten dem Kind einen familiären Rahmen und eine Atmosphäre der Geborgenheit. Wir unterstützen das Kind in seiner körperlichen, emotionalen, geistigen und sozialen Entwicklung. Wir achten und respektieren das Kind in seiner Persönlichkeit, seinem kulturellen und sozialen Umfeld und nehmen seine Bedürfnisse ernst. Wir achten auf Freiräume und setzen Grenzen, wo notwendig. Den Alltag in der KITAMU strukturieren wir durch Aktivitäten, Rituale und Freispiel. Aktivitäten im Garten, auf dem Quartier-Spielplatz und im Wald sind integrierender Bestandteil jedes Tages in der KITAMU. Wir bieten ein abwechslungsreiches, anregendes Spielangebot für Kinder verschiedenster Altersstufen, welches diese in ihrer Entwicklung unterstützt und vielfältige Erfahrungen ermöglicht. KITAMU offeriert den Kindern abwechslungsreiche, gesunde und vollwertige Mahlzeiten, welche vom Team selbst unter Mithilfe der Kinder in der hauseigenen Küche jeden Tag frisch zubereitet werden. Leitsätze für die Zusammenarbeit mit den Eltern Wir streben ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zwischen Betreuungspersonen und Eltern an, indem wir uns offen, jederzeit fair und respektvoll begegnen. Im täglichen Austausch beim Bringen und Holen der Kinder und in regelmässigen strukturierten Standortgesprächen fördern wir das Verständnis, den Informationsfluss und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Betreuungspersonen. Schwierigkeiten gehen wir im Sinne des Kindeswohls zeitnah, proaktiv und jederzeit lösungsorientiert an. Für Anliegen und Fragen haben wir stets ein offenes Ohr und gehen auf die Bedürfnisse der Eltern ein, soweit es im Sinne eines funktionierenden Betriebsablaufs möglich ist. Wir erwarten im Gegenzug, dass sich Eltern und Erziehungsberechtigte an unsere Regeln halten und unsere Grenzen respektieren. Leitsätze für die Zusammenarbeit im Team Wir bilden uns regelmässig weiter und halten die Qualität unseres Dienstleistungsangebots hoch. Bei Auseinandersetzungen suchen und finden wir eine gemeinsame Lösung. Das Team tauscht sich regelmässig über die relevanten Belange des KITA-Alltags aus. Wir sind jederzeit fair und hilfsbereit miteinander. Wir übernehmen Verantwortung für unsere Handlungen und unser Verhalten. Wir begegnen uns mit Offenheit, Ehrlichkeit, Toleranz und Respekt. Stand Sept. 2016

  • VERHALTENSKODEX | kitamu

    VERHALTENSKODEX SEXUELLE INTEGRITÄT Grundsätzliches In der KITAMU sollen sich die betreuten Kinder jederzeit sicher fühlen. Um dies sicherzustellen und die Haltung der KITAMU für alle Mitarbeitenden und Eltern transparent zu machen, führt die KITAMU die nachfolgenden Verhaltensregeln ein. Jeder Mitarbeiter wird aufgefordert, sich mit diesem Kodex vertraut zu machen und ein Doppel davon zu unterzeichnen. Damit sollen in erster Linie die betreuten Kinder, aber auch die Mitarbeitenden geschützt werden. 1. Position der KITAMU und der Mitarbeitenden In der KITAMU werden Handlungen gegen die sexuelle Integrität der Kinder durch Mitarbeitende sowie unter den Kindern selber nicht toleriert . Die Mitarbeitenden der KITAMU wissen Bescheid über die Problematik von Grenzverletzungen und sexueller Ausbeutung von Kindern und unternehmen alles, um solche zu verhindern. Die Mitarbeitenden kennen die relevanten Artikel des Schweizerischen Strafgesetzbuches (insbesondere Art. 187 und 188 StGB; vgl. Anhang 1). Sie sind sich zudem bewusst, dass das Herunterladen, Produzieren und Weiterleiten/Verkaufen kinderpornographischen Materials Straftatbestände darstellen und rechtliche Konsequenzen haben – auch wenn dies ausserhalb der KITAMU geschieht und ebenfalls dann, wenn andere als die ihnen anvertrauten Kinder davon betroffen sind. Sind sexuelle Übergriffe geschehen, informieren die Mitarbeitenden unverzüglich die Betriebs- und die Unternehmensleitung, welche die nötigen Schritte zur Verhinderung weiterer Übergriffe übernimmt und Hilfsmassnahmen für das betroffene Kind einleitet. Der betroffene Mitarbeiter wird in dieser Phase noch nicht direkt auf die Verfehlung angesprochen. Die Mitarbeitenden sind sich bewusst, dass bei Zuwiderhandeln gegen die Gesetze und gegen diese Verpflichtungserklärung strafrechtliche und/oder arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden. 2. Haltung der Mitarbeitenden Die Mitarbeitenden der KITAMU sind dem Schutz und dem Wohlergehen der ihnen anvertrauten Kinder verpflichtet. Die Mitarbeitenden wahren jederzeit die situationsbezogen angemessene körperliche Distanz zu den Kindern und verletzten deren Intimsphäre sowie sexuelle Integrität zu keinem Zeitpunkt. Die Verantwortung für die Abwägung der richtigen Dosierung von Nähe/Distanz liegt immer beim Mitarbeitenden. Die Mitarbeitenden halten auch dann die nötige Distanz ein, wenn Impulse allenfalls von Kindern ausgehen. In Situationen, die Körperkontakt und körperliche Hilfestellungen erfordern, gelten spezielle Regeln. Private Beziehungen zwischen Kindern und Mitarbeitenden sind Kontakte ausserhalb des Arbeitsauftrages und mit einer professionellen Grundhaltung unvereinbar. Den Mitarbeiter/innen der KITAMU ist es erlaubt - sofern die Betriebsleitung vorab darüber informiert wird -Kinder aus der KITAMU ausserhalb der regulären Arbeitszeiten zu „babysitten“, sofern diese Tätigkeit sich nicht negativ auf die Arbeit in der KITAMU auswirkt. Dabei gelten die internen Regeln der KITAMU analog. 3. Handeln bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe / bei sexuellen Übergriffen Im Falle eines Verdachts auf einen sexuellen Übergriff oder bei Kenntnisnahme eines effektiv entstandenen sexuellen Übergriffs ist zwingend sofort die Betriebsleitung zu informieren. Ist die Betriebsleitung selber involviert und/oder reagiert diese nicht auf die Meldung, ist die Unternehmensleitung der KITAMU und falls diese ebenfalls nicht reagiert, die Aufsichtsbehörde zu informieren. Erhalten Mitarbeitende Kenntnisse von sexuellem Fehlverhalten gegenüber Kindern oder zwischen Kindern, leiten sie diese Informationen an die Betriebsleitung weiter. Das gleiche gilt auch in Verdachtssituationen und unabhängig davon, ob die Täterschaft zu den Mitarbeitenden gehört, ein anderes Kind ist, eine Person aus dem Umfeld des Kindes oder allenfalls eine unbekannte Person. Grundsätzlich obliegt es der Betriebsleitung der KITAMU, Kontakte zu Fachstellen und Behörden herzustellen und die weiteren Schritte zu planen. Das direkte Ansprechen des Problems mit den angeschuldigten Personen wird genauso vermieden wie das direkte Ansprechen des als Opfer bezeichneten Kindes. Äussert sich ein Opfer direkt bei einem Mitarbeitenden, wird dem Kind erklärt, dass der Mitarbeitende die Informationen an die Betriebsleitung der KITAMU weiterleiten muss. 4. Verhaltensregeln in der täglichen Arbeit Grundsatz: Nähe und Distanz Der Entscheid über die ausgewogene Nähe bzw. Distanz zwischen Kind und Mitarbeitenden liegt immer beim Mitarbeitenden. Neben diesem Grundsatz gelten für alle Mitarbeitenden die nachfolgenden Leitlinien: Berührungen Die KITAMU legt grossen Wert auf einen natürlichen und herzlichen Umgang mit den Kindern. Das Berühren und Trösten von Kindern ist selbstverständlich, wenn die Kinder dieses Bedürfnis verbal oder auch non-verbal äussern. Sitzen auf dem Schoss Die Mitarbeitenden fordern die Kinder grundsätzlich nicht aus eigenem Interesse auf, sich auf ihren Schoss zu setzen. Die Kinder dürfen auf dem Schoss, wenn sie das Bedürfnis danach äussern oder zeigen. Auch beim Trösten sollte der Impuls für das auf den Schoss nehmen vom Kind kommen. Küssen von Kindern Den Mitarbeitenden ist das auf den Mund-Küssen von Kindern untersagt. Die Mitarbeitenden kommunizieren den Kindern, dass sie nicht von ihnen geküsst werden möchten und treffen geeignete Massnahmen, um einen Kuss durch ein Kind zu vermeiden. Lässt es sich ein Kuss nicht vermeiden, muss klar sichtbar sein, dass der Kuss ausschliesslich vom Kind ausgegangen ist. Zur Vermeidung eines Kusses muss ein natürliches Mass gewahrt werden. Wir sprechen Abweichungen von der Regel im Team an. Alle Handlungen mit einem sexuellen Charakter (Berühren von Brust und Genitalien von Kindern, ausser beim Wickeln, s.u.) sind wie eine sexualisierte Sprache untersagt. Einzelbetreuung Betreut ein Mitarbeitender ein einzelnes Kind, geschieht dies immer in Absprache mit weiteren Mitarbeitenden. Der Gruppenleitung obliegt die Kontrolle, ob die Verhaltensregeln eingehalten werden. Frühdienst / Spätdienst Es kann vorkommen, dass Früh- oder Spätdienste von einem Mitarbeitenden allein geleistet werden. Die Türen zu den Gruppenzimmern bleiben offen. Die Leitung ist informiert. Wickeln Die Kinder werden nur von einer Bezugsperson gewickelt (keine Schnuppernden). Die Türe zum Wickelraum bleibt immer geöffnet. Wickelt ein Mitarbeitender ein Kind, während er/sie alleine im Raum ist, informiert er/sie vorgängig einen anderen Mitarbeitenden. Das Eincremen im Intimbereich gehört zum Wickeln, wenn dies nötig ist. Gang aufs WC Das Kind wird nur begleitet, wenn es Hilfe benötigt. Fiebermessen Fieber wird ausschliesslich im Ohr oder an der Stirn gemessen. Mittagsschlaf Beim Einschlafen der Kinder ist ein Mitarbeitender im Schlafzimmer anwesend. Der Mitarbeitende im Schlafzimmer kann jederzeit von einem anderen Mitarbeitenden spontan überprüft werden. Die Gruppen etablieren spontane Stichproben, um sicherzustellen, dass keine unüberprüften Zeiten im Schlafzimmer entsteht. Das Kind wird nur am Kopf, Brust, Bauch, Rücken oder Hand berührt und auch nur, wenn es seiner Beruhigung/Regulierung dient oder es dies ausdrücklich wünscht. Die Eltern sind darüber informiert. Das Babyphone im Schlafzimmer ist jederzeit eingeschaltet, der Sender steht im Esszimmer. Baden Wird im Sommer gebadet oder gespielt, tragen die Kinder Badekleider oder (Bade-)-Windeln. Muss sich ein Kind in der Öffentlichkeit ausziehen, sind die Mitarbeitenden um einen ausreichenden Sichtschutz besorgt. Die Kinder werden nur in Ausnahmefällen im Haus geduscht – nach Absprache mit der Betriebsleitung und evtl. auch mit den Eltern und in Anwesenheit einer zweiten Person. Das Duschen muss begründet sein. „Dökterle“ / Entdecken des eigenen Körpers Das Entdecken des eigenen Körpers gehört zur normalen Entwicklung eines Kindes. Das Spiel wird zugelassen und soll an einem dafür bestimmten, geschützten Ort stattfinden, ohne dass sich die Kinder weggeschickt fühlen. Es ist ein Spiel zwischen Kindern. Erwachsene nehmen nicht teil an den kindlichen Handlungen. Das Spiel wird unauffällig beobachtet. Es wird nur eingegriffen, wenn ein Machtgefälle oder eine Verletzungsgefahr durch Fremdkörper (Gegenstände) oder die kindlichen Handlungen entsteht. Die Kinder sollen in etwa dem gleichen Alter sein. Wenn ein Kind in diese Phase kommt, werden dessen Eltern darauf angesprochen, um einen offenen, natürlichen und professionellen Umgang mit diesem Thema gewährleisten zu können. Sprache Die Geschlechtsteile werden durch Mitarbeitenden anatomisch korrekt und einheitlich benannt. Aufklärung Es ist nicht Aufgabe der Mitarbeitenden der KITAMU, Kinder aufzuklären. Stellen die Kinder konkrete Fragen, werden diese jedoch altersgerecht beantwortet und die Eltern anschliessend informiert. Verabreichen von Medikamenten Wenn Kinder Medikamente benötigen, füllen die Eltern das interne Medikamenten-Blatt aus. Medikamente verabreichen dürfen nur die Gruppenleiterinnen. Zäpfchen werden in der KITAMU nur in Ausnahmefällen durch eine Gruppenleiterin verabreicht. Fotografieren Von den Kindern werden für kitainterne Zwecke regelmässig Fotos gemacht und Videos aufgenommen (z.B. Dokumentation von Unterlagen). Es werden unter keinen Umständen Nacktfotos der Kinder gemacht. Es werden keine Fotos mit privaten Geräten gemacht und ausschliesslich die Foto-Kamera bzw. das Smartphone der KITAMU benutzt. Die Eltern sind über den Verwendungszweck orientiert und unterzeichnen die Erlaubnis mit dem Betreuungsvertrag. Eltern haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Erlaubnis zu widerrufen (Opting-Out). Jeder Mitarbeitende sowie die Leitung der KITAMU bestätigt schriftlich, dass er / sie noch nie sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen vorgenommen hat und dies nie machen wird; keine pädosexuellen Neigungen hat; keine Vorstrafen aufgrund von Taten mit sexuellem Hintergrund hat; in kein laufendes Strafverfahren betreffend Taten mit sexuellem Hintergrund involviert ist; die dargelegten Grundsätze teilt und sich verpflichtet, diese Grundsätze einzuhalten. sich verpflichtet, bei Kenntnis oder Verdacht sexueller Verfehlungen gegenüber Kindern, welche in der KITAMU betreut werden, die Betriebsleitung sofort zu informieren. Die Unternehmensleitung, 3. April 2019

  • Kita Gemeinde, Schule Aarwangen - Kindertagesstätte KITAMU

    Kita in der Gemeinde Aarwangen ✓ Die Kindertagesstätte nähe Schule Aarwangen ✓ Wir freuen uns auf Euren Besuch in unserer Kita. KONTAKT & ANFAHRT Die Kita auf Ihrem Arbeitsweg nach Langenthal KITAMU GmbH Eigerweg 11 CH-4912 Aarwangen 062 923 51 37 076 209 32 20 (office) kitamu@bluewin.ch Unsere Kindertagesstätte befindet sich mitten in Aarwangen, gleich auf dem Weg von Autobahn nach Langenthal. Nahe der Hauptstrasse und der Schulen liegt die KITAMU ideal für gemeinsame Transporte von schulpflichtigen Kindern und solchen im Vorschulalter. Phone Mail Home

  • Kita Downloads- Leitbild, Betriebsortnung Herunterladen - KITAMU

    KITAMU Donwloads ✓ Leitbild, Betriebsortnung Herunterladen ✓ KITAMU Aarwangen KITAMU DOWNLOADS Hier findest du alle Dokumente zum downloaden. Möchtest du eine Anfrage machen oder hast sonstige fragen? Hier entlang Anmeldung Tarife Eingewöhnung Betriebsordnung

  • BETREUUNGSGUTSCHEINE | kitamu

    BETREUUNGSGUTSCHEINE - KiBon Was ist KiBon? KiBon ist das Online-Portal für Betreuungsgutscheine. Mit einem Gutschein können Familien die Betreuung ihres Kindes bei KITAMU finanziell unterstützen lassen. Prüfen Sie bitte vorab, ob Ihre Gemeinde Gutscheine ausstellt. So funktioniert die Anmeldung bei KiBon: 1. Platz bei KITAMU sichern Melden Sie Ihr Kind zuerst bei uns an. Sie brauchen einen unterzeichneten Betreuungsvertrag für die Anmeldung bei KiBon. 2. KiBon-Konto erstellen & Gutschein beantragen Erstellen Sie ein Konto auf www.kibon.ch und reichen Sie Ihren Antrag online ein. Sie brauchen dafür: Den Betreuungsvertrag mit KITAMU Angaben zu Ihrem Einkommen (z. B. Lohnausweis, Steuererklärung) 3. Gutschein prüfen und bewilligen lassen Ihre Gemeinde prüft den Antrag und stellt den Gutschein aus. 4. Gutschein nutzen bei KITAMU Wir erhalten den Gutschein direkt von der Gemeinde. Die Rechnung wird dann sowohl an die Eltern als auch an die Gemeinde geschickt. Die Eltern bezahlen weiterhin den Eigenanteil. Weitere Informationen finden Sie hier: KiBon-Blog KiBon Anmeldung Verzeichnis Gemeinden Gutscheinrechner Falls Sie Hilfe brauchen sind wir gerne für Sie da!

  • Kinderbetreuung Oberaargau - Die Kita Oberaargau KITAMU

    Kinderbetreuung Oberaargau ✓ Die optimalen Kinderbetreuungs Angebote in der Kita Oberaargau ✓ Wir freuen uns auf Euren Besuch in unserer Kita. UNSER KITA ANGEBOT Kinderbetreuung im Oberaargau RUNDUM BEHÜTET - KINDERBETREUUNG IM OBERAARGAU Wir betreuen, verpflegen und umsorgen Ihre Kinder im Alter von 3 Monaten bis 12. Jahre wochentags ab 6.30 bis 18.30h in altersgemischten Gruppen. Unsere ausgebildeten Betreuerinnen achten auf eine ausgewogene Mischung von Aktivitäten und Ruhezeiten, gesunde Ernährung und viel frische Luft. Sie erkunden mit den Kindern die Natur und nahe Umgebung und fordern sie entsprechend ihrem aktuellen Entwicklungsstand bei Spiel und Bewegung für eine optimale Kinderbetreuung in der KITAMU. Wir verfügen über 36 Betreuungsplätze. Senden Sie uns gerne Ihre Anmeldung oder rufen Sie uns an und lernen Sie das Angebot der KITAMU heute noch kennen. zum Kitaalltag PREISE UND DIENSTLEISTUNGEN Betreuungstarife inkl. obligatorischen Mahlzeiten: Download Tarife Eingewöhnungszeit: CHF 300 (pauschal 3 Wochen) Kinder bis 18 Monaten: CHF 150 pro Tag / CHF 115 bzw. CHF 75 pro Halbtag Kinder ab 18 Monaten: CHF 125 pro Tag / CHF 95 bzw. CHF 62 pro Halbtag Kindergartenkinder: CHF 120 pro Tag / CHF 91 bzw. CHF 57 pro Halbtag Schulkinder: CHF 95 pro Tag / CHF 73 bzw. CHF 47 pro Halbtag Aufgrund der gewünschten Betreuungszeit bzw. dem Kindesalter wird die im voraus zahlbare Monatspauschale wie folgt ermittelt: Anzahl Betreuungstage pro Woche x 4 (=Monat) x Tarif. Bezahlt werden somit effektiv 48 Wochen pro Jahr (Betriebsferien bereits berücksichtigt). Die Monatspauschale wird 12x pro Jahr in Rechnung gestellt. Alle Mahlzeiten/Getränke - ausser spezielle Pulvermilchnahrung - sind in der Monatspauschale inbegriffen. Es gelten die Bestimmungen der Betriebsordnung (Stand 01/2025). Preisänderungen vorbehalten. Betreuungsgutscheine

  • Die Kita Räumlichkeiten - KITAMU Aarwangen

    Die Kita Räumlichkeiten ✓ Werfen Sie einen Blick ins Kita Spielzimmer und Esszimmer ✓ KITAMU Aarwangen KITAMU Räumlichkeiten Gruppe Blau Gruppe Grün

  • Kita Anmeldung - Kinderbetreuungsplatz - KITAMU Aarwangen

    Kita Anmeldung ✓ Reservieren Sie Ihren Kinderbetreuungsplatz in unserer Kita ✓ KITAMU Anmeldung KITA ANMELDUNG Schön dass du Interesse an einem Kitaplatz in unserer KITAMU hast. Wenn du dein Kind bei uns anmelden möchtest, fülle bitte das untenstehende Formular aus und sende es per Post, E-Mail oder bringe es persönlich in der Kita vorbei. Damit ist dein Kind provisorisch bei uns angemeldet. Wir werden uns zeitnah bei dir melden, um alle weiteren Schritte zu besprechen. Wir freuen uns darauf, dich und dein Kind kennenzulernen. Anmeldeformular Eigerweg 11, 4912 Aarwangen kitamu@bluewin.ch Hast du Fragen oder möchtest für eine Kitabesichtigung vorbeikommen, dann erreichst du uns per E-Mail oder unter Tel. 062 923 51 37 / Mobile 076 209 32 20 (Office) Du kannst auch deine Anfrage gleich hier ausfüllen Anfrage Kitaplatz Vorname* Nachname* E-Mail-Adresse* Telefonnummer* Betreuungstage Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Starttermin Bitte geben Sie den Starttermin an (nach Eingewöhnungszeit) Ganztagsbetreuung Halbtagsbetreuung Vormittag 6:30-14:00 Nachmittag 14:00-18:30 Nachricht Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden. * Einreichen

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